Praxistipp Wärmepumpe

Wärme-Contracting: So klappt’s auch mit dem Mieter

So können Vermieter:innen sparen

Egal ob im Neubau oder in bestehenden Immobilien: wenn es um moderne und klimafreundliche Heizungstechnologie geht, setzen viele VermieterInnen mittlerweile auf Wärme-Contracting. Dabei werden die Anschaffung und der Betrieb der Heizung an einen externen Dienstleister ausgelagert. VermieterInnen können mit Wärme-Contracting Investitionskosten, Risiko und Arbeitsaufwand sparen. Bei der Umsetzung spielen vor allem transparente Planung und Servicequalität eine wichtige Rolle. Welche Contracting-Modelle es gibt, wie VermieterInnen von der Mieterdirektabrechnung profitieren, und welche Kosten auf Mieter umgelegt werden können lesen Sie hier.

So funktioniert das Wärmecontracting

Contracting-Modelle gibt es in verschiedensten Varianten. So bieten die Stadtwerke Düren für Mehrfamilienhäuser die WohnWärme und für Einfamilienhäuser die HausWärme an. Gewerbebetriebe werden mit dem ProfiWärme Modell versorgt. Bei allen Modellen übernehmen die Stadtwerke als Contracting-Partner die Anschaffungskosten, Installation und Wartung der Heizung, und kümmern sich darüber hinaus auch um die komplette Betriebsführung. Im Gegensatz zu den meisten anderen Anbietern übernehmen die SWD auf Wunsch auch kostenlos die Direktabrechnung mit den einzelnen Mietparteien.

Die Vorteile des Wärme-Contracting für VermieterInnen:
  • Kein Investitionsrisiko
  • Liquiditätssicherung
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Langfristig transparente & planbare Betriebskosten
  • Weniger Arbeitsaufwand
  • Betriebsgarantie und Ausfallsicherheit
  • Umwelt- und klimafreundliche Wärmeversorgung
Service und Betrieb

Wärme-Contracting Verträge sind auf mindestens 10 Jahre ausgelegt. Daher spielt die zuverlässige Servicequalität über die gesamte Laufzeit eine wichtige Rolle.
Welche Technologie installiert wird, hängt dabei von Gebäude und Verbrauch ab. “Wir sind bei der Planung technologieoffen.” erklärt Oliver Domes von den Stadtwerken Düren. Ob Wärmepumpe, eigenes Blockheizkraftwerk oder eine moderne Gasheizung, Ziel ist immer die größtmögliche Energie-Effizienz.
Das gilt auch beim Betrieb der Heizung. Dafür werden die spezifischen Wärme- und Warmwassermengen erfasst und dafür gesorgt, dass die Heizung auf maximalem Effizienzniveau läuft. Im Falle einer Störung reicht ein Anruf bei der 24/7 Hotline des Netzbetreibers Leitungspartner. Dieser sorgt an 365 Tagen im Jahr zeitnah dafür, dass alles wieder läuft. “Wir haben viele Heizungsanlagen im Betrieb,” so Domes, “deswegen sind unsere Abläufe eingespielt und alle gängigen Ersatzteile auf Lager. So können wir jederzeit eine hohe und schnelle Servicequalität gewährleisten.”

Mieterdirektabrechnung

Als zusätzlichen Service bieten die Stadtwerke Düren im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern auch die kostenlose Direktabrechnung mit den einzelnen Mietparteien an.
Der Verbrauch wird individuell erfasst, entweder über Wärmemengenzähler oder in Kooperation mit einem Dienstleister wie Brunata über einen Heizkostenverteiler. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit den Mietern. VermieterInnen können die Heizkosten damit komplett aus der Nebenkostenabrechnung streichen.
Oliver Domes fügt hinzu: “Wir übernehmen dabei nicht nur den Abrechnungsaufwand, sondern auch die rechtlichen Risiken, beispielsweise wenn Kosten durch Mieter angezweifelt werden oder Zahlungen ausbleiben.” So entsteht zusätzliche Sicherheit für den Vermieter – ohne Mehrkosten.

Kostenumlage

Eine weitere wichtige Frage für Vermieter ist vor allem bei bestehenden Mietverträgen, welche Kosten des Wärme-Contractings genau auf den Mieter umgelegt werden können. Seit 2013 gilt hier § 556c BGB.
Grundsätzlich sind darin alle Kosten, die mit dem Wärme-Contracting verbunden sind, als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar. Dafür gelten jedoch folgende Voraussetzungen:
1. Im Mietvertrag ist die Verpflichtung des Mieters festgehalten, die Betriebskosten für Wärme bzw. Warmwasser zu tragen.
2. Die Umstellung auf die neue Wärmelieferung sorgt für eine bessere Effizienz.
3. Die Kosten für die Wärmelieferung dürfen die bisherigen Heizkosten nicht übersteigen.
4. Mieter müssen mindestens 3 Monate vor der Umstellung schriftlich informiert werden.

Ziel sollte daher bei der Gestaltung des Wärme-Contractings immer sein, soviel Energie und Kosten einzusparen, dass alle Parteien langfristig profitieren.

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