Das neue BEHG ist da – Das ändert sich für Endverbraucher

Das neue BEHG ist da – Das ändert sich für Endverbraucher

by Sevda Taskiran

Das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist da – und macht fossile Brennstoffe für Endverbraucher seit dem 1.1.2021 teurer. Das Ziel: Den Umstieg auf klimaschonende Technologien voranzutreiben. SWD-Einkäufer und Handelsexperte Daniel Hageler erklärt im Interview die Hintergründe des neuen Gesetzes, was das BEHG für Industrie, Wohnungswirtschaft und Gewerbe konkret bedeutet und welche Alternativen es gibt.

Interview vom 17.12.2020 mit Daniel Hageler, Leiter Beschaffung und Portfoliomanagement SWD

Was verbirgt sich hinter dem BEHG, Herr Hageler?
BEHG steht für Brennstoffemissionshandelsgesetz. Das Gesetz ist entstanden als Ergebnis aus dem Europäischen Klimaschutzprogramm 2030. Dabei sind für Europa Klimaschutzziele und Programme festgelegt worden, die nun nach und nach in nationale Strategien überführt werden. Deutschland hat zur Erreichung dieser Ziele unter anderem eine CO2-Bepreisung für Endverbraucher ins Leben gerufen – das BEHG.
Die CO2-Bepreisung betrifft dabei speziell Brennstoffe – und damit die Sektoren Wärme und Verkehr. Umgesetzt wird das BEHG durch einen nationalen Emissionshandel, also einen Handel von Zertifikaten für Treibhausgase aus Brennstoffen, der auf Deutschland begrenzt ist.

Was bedeutet das BEHG in der Praxis?
Für Brennstoffe, die in den Umlauf gebracht werden, müssen für die daraus resultierenden Treibhausgase Zertifikate gekauft werden. Das kann natürlich nicht jeder Endverbraucher. Deswegen müssen die Zertifikate von demjenigen erworben werden, der Brennstoffe auf den Markt bringt, beziehungsweise an den Endkunden liefert. Wir sind als Stadtwerke Düren per Gesetz dazu aufgerufen, diese Berechtigungszertifikate für unsere abgesetzten Erdgasmengen zu kaufen und die Kosten daraus an den Endverbraucher weiterzugeben.

Welche Brennstoffe sind vom BEHG betroffen?
Betroffen ist davon nicht nur Erdgas, sondern unter anderem Heizöl, Flüssiggas, Benzin und Diesel. In Zukunft kommt dann auch noch Kohle hinzu – die Kohle, die an den Endverbraucher geht. Wichtig: Wir reden nie von Energie, die in Kraftwerken verbraucht wird, denn dafür gibt es bereits das Europäische Emissionshandelssystem.

Das BEHG bewirkt also, dass die Preise steigen?
Richtig. Jedes Jahr werden fossile Energieträger ein Stück teurer. Sowohl Erdgas als auch Heizöl, Diesel oder Superbenzin.
Alles, was der Kunde heute selbstverständlich an fossilen Energieträgern nutzt, um seine Wohnung warm zu bekommen oder mobil zu bleiben, wird jetzt sukzessive teurer.
Das Ganze folgt einem sogenannten Preispfad. Die Kosten für jedes Zertifikat, das wir als Energieversorger kaufen müssen, sind bis 2025 festgeschrieben. Dabei steigt der Preis gleichmäßig Stück für Stück, von 25 Euro pro Tonne CO2 in diesem Jahr bis 55 Euro die Tonne CO2 im Jahr 2025. Ab 2026 soll eine Handelsphase beginnen, in der der Preis sich grob in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne bewegen soll. Aber das ist ja noch weit in der Zukunft.

Welche Preisänderung ergibt sich dadurch für Endkunden?

Als Endverbraucher kann man mit den Tonnenpreisen in der Regel nicht so viel anfangen, ohne zu wissen, wie viel CO2 durch 1 kWh Erdgas ausgestoßen wird. Aus dem Grund gibt es feste Umrechnungssätze, die auch in einer Verordnung, der EBeV2022 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2022), geregelt sind. Hiernach erhöht sich 2021 beispielsweise der Erdgaspreis um 0,4551 Cent pro kWh. Bis 2025 sind es dann 1,0012 Cent pro kWh, umgerechnet entsprechend dem Preispfad pro Tonne CO2. So wird nicht nur Erdgas, sondern auch Heizöl, Diesel und Super Stück für Stück teurer – es sei denn, es gibt eine Gegenbewegung.

Was könnte so eine Gegenbewegung sein?
Wenn jetzt beispielsweise in einem Jahr die Erdgaspreise stark fallen, dann kann es natürlich sein, dass die Mehrkosten aus dem BEHG teilweise durch die gesunkenen Rohstoffpreise kompensiert werden. Das Gleiche gilt auch für Heizöl oder andere Brennstoffe.

Für welche Kunden hat das BEHG Auswirkungen?
Grundsätzlich betrifft das Brennstoffemissionshandelsgesetz erst mal alle Endverbraucher. Auch für Industriekunden, die Erdgas zur Dampferzeugung oder zum Verbrennen verbrauchen, wird es teurer. Dazu zählen zum Beispiel Kläranlagen, die eine Nachbrennung für Klärschlämme haben.
Ausgenommen sind Kunden, die mit ihren Anlagen bereits am Europäischen Emissionshandel teilnehmen.
Wir haben in Düren beispielsweise einige Kunden, die ein eigenes Erdgaskraftwerk für ihr Industriegelände haben. Wenn diese Anlage eine gewisse Größe überschreitet, dann müssen für einen Teil oder die ganze Menge des Erdgases schon über den Europäischen Emissionshandel Zertifikate gekauft werden. Dieser Teil ist dann von der Belastung aus dem nationalen Emissionshandel durch das BEHG befreit. Sprich, Kunden müssen nicht zweimal zahlen.

Gibt es weitere Ausnahmen?
Eine weitere Ausnahme vom BEHG ist die stoffliche Verwendung von fossilen Rohstoffen, zum Beispiel in der Chemie-Industrie. Wenn jemand aus Erdgas Gummibärchen machen würde oder es sonst wie in einem anderen Stoff bindet oder verarbeitet, hat das keinen CO2-Ausstoß zur Folge. Dementsprechend sind dafür auch keine Zertifikate notwendig.

Was passiert mit den Einnahmen aus dem BEHG?
Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel sollen in einen Klimafond fließen, woraus dann auch andere Fördermaßnahmen finanziert werden. Das ist die Idee: Die Regierung verteuert fossile Energieträger, um den Umstieg zu alternativen, erneuerbaren Energien voranzutreiben, und unterstützt das durch geeignete Förderprogramme.
Die Bundesregierung und auch die Landesregierung in NRW versuchen also mit entsprechenden Fördermaßnahmen, einen Umstieg zu erneuerbaren Energien attraktiv zu machen. Um auch einen Effekt aus diesem Emissionshandelsgesetz zu erzielen.
Ein Ergebnis daraus ist beispielsweise die Kompensation bei anderen Energieträgern, wie die Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent für 2021.

Welche Anreize für den Umstieg auf alternative Energien gibt es noch?
Deutschlandweit gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen. Im Mobilitätssektor gibt es die Innovationsprämie oder den Umweltbonus vom BAFA zur Anschaffung eines Elektroautos, um von fossilen Energieträgern wegzukommen. Das Land NRW fördert auch das Errichten von öffentlichen und privaten Ladepunkten für E-Autos.
Im Bereich Wärme wird ebenfalls stark gefördert. Wenn ich zum Beispiel – als Worst Case Szenario – eine dreißig Jahre alte Ölheizung in meinem Keller habe, und will die durch eine moderne Wärmepumpe oder durch Erneuerbare Energien ersetzen, dann bekomme ich einen Zuschuss von bis zu 45% von der BAFA. Dazu kommen Kredite mit Sonderkonditionen von der KfW, die man in Anspruch nehmen kann.

Wie unterstützen die SWD ihre Kunden beim Umstieg?
Die besten Ansprechpartner sind da natürlich unsere Kundenberater. Die sind wirklich Experten für Lösungen vor Ort, und beraten individuell. Wir versuchen als Unternehmen ja aktiv, die Energiewende voranzutreiben, und entwickeln ständig neue Angebote dafür:
Wir unterstützen beispielsweise die Wohnungswirtschaft mit servicestarken Angeboten wie der SWD Wohnwärme. Dabei tauschen wir alte Anlagen durch effiziente neue Anlagen aus und versorgen Kunden mindestens zehn Jahre mit umweltfreundlicher Wärme, ganz ohne Investitionskosten. Beim Thema Elektromobilität bieten wir Wallboxen und die Installation und Beratung rund um Ladepunkte an. Im Photovoltaikbereich installieren wir Solaranlagen für Gewerbe und auch in der Wohnwirtschaft: Mit unseren Mieterstromprojekten können auch Mieter in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbemieter direkt vom günstigen Strom aus der Sonne profitieren.
Es gibt also eine Vielzahl von Projekten, bei denen wir als SWD unterstützen.
Die richtigen Ansprechpartner dafür sind dann aber Frau Heinecke, Herr Domes oder Herr Strack.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Hageler!

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unserer Kundenberatung auf, um sich unverbindlich zu klimafreundlicher Energieversorgung beraten zu lassen!

Ihre Ansprechpartner

Janina Heinecke
Key Account Managerin
Tel: 02421 126 – 205
E-Mail: janina.heinecke@stadtwerke-dueren.de

Oliver Domes
Kundenmanager Wohnungswirtschaft
Tel: 02421 126 – 491
E-Mail: oliver.domes@stadtwerke-dueren.de

Jak Strack
Gewerbekundenmanager
Tel: 02421 126-104
E-Mail: jak.strack@stadtwerke-dueren.de

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